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Worb Blaue Zone an acht Strassen
In Worb wird die Blaue Zone stark ausgeweitet. An acht Strassen wird die Signalisation Parkieren mit Parkscheibe neu eingeführt. Das hat die Worber Sicherheitskommission beschlossen. Der Beschluss stützt sich auf das vom Worber Gemeindeparl
Bisher gab es in Worb Blaue Zonen nur gerade im Ortszentrum. Laut Mitteilung der Sicherheitskommission wird die Blaue Zone nun auch an folgenden Strassen eingeführt: Blümlisalpstrasse, Eichenweg, Kirchweg, Neufeldstrasse, Paradiesweg, Schulhausstrasse, Sonnhaldenweg und Vechigenstrasse.
Laut Mitteilung der Sicherheitskommission werden an diesen acht Strassen alle weiss markierten Parkplätze in eine Blaue Zone ummarkiert. Die Pläne können während der Auflagefrist bis 7. Oktober auf der Polizeiverwaltung eingesehen werden.
Anwohner und diesen Gleichgestellte des betreffenden Perimeters können eine Parkkarte für das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone beantragen. Die Parkkarten-Antragsformulare können bei der Gemeindeverwaltung Worb bezogen werden. Die Parkkartengebühr beträgt monatlich 20 Franken oder jährlich 220 Franken für Anwohner und Geschäftsbetriebe.
Die neue Parkordnung tritt laut Mitteilung der Sicherheitskommission mit dem Aufstellen der Signale und mit dem Anbringen der neuen Bodenmarkierungen in Kraft. Gegen die Verfügungen kann beim Regierungsstatthalteramt in Schlosswil Verwaltungsbeschwerde eingereicht werden.
www.worb.ch
Laut Mitteilung der Sicherheitskommission werden an diesen acht Strassen alle weiss markierten Parkplätze in eine Blaue Zone ummarkiert. Die Pläne können während der Auflagefrist bis 7. Oktober auf der Polizeiverwaltung eingesehen werden.
Anwohner und diesen Gleichgestellte des betreffenden Perimeters können eine Parkkarte für das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone beantragen. Die Parkkarten-Antragsformulare können bei der Gemeindeverwaltung Worb bezogen werden. Die Parkkartengebühr beträgt monatlich 20 Franken oder jährlich 220 Franken für Anwohner und Geschäftsbetriebe.
Die neue Parkordnung tritt laut Mitteilung der Sicherheitskommission mit dem Aufstellen der Signale und mit dem Anbringen der neuen Bodenmarkierungen in Kraft. Gegen die Verfügungen kann beim Regierungsstatthalteramt in Schlosswil Verwaltungsbeschwerde eingereicht werden.
www.worb.ch
Autor:in
Martin Chriswten, martinchristen@gmx.ch
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Erstellt:
01.09.2003
Geändert: 01.09.2003
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